► Problembaumfällungen...
• Gesetzliche Vorschriften und Sicherheit .
Ein Häuslein im Grünen. Immer mehr Bundesbürger erfüllten sich in den letzten Jahrzehnten diesen Wunschtraum. Doch allein mit dem Hausbau war und ist es nicht getan. Sind die Innenarbeiten erledigt, geht es in der Regel an die Gestaltung der Außenanlagen. Wege, Teiche und Rasenflächen werden angelegt, Büsche und Bäume gepflanzt. Meist alles nach den eigenen, ganz individuellen Wunschvorstellungen und ohne den Rat eines Gartenbauarchitekten einzuholen. All zu oft wird dabei die spätere Wuchshöhe und Ausladung von Büschen und Baumkronen übersehen. Mit den Jahren steht dann der Eigentümer vor dem Problem, einer nicht mehr zu umgehenden Baumfällung.
Neben der eigentlichen Ausführung von Fällarbeiten, gilt es bei einer geplanten Baumfällung als erstes, sich mit den gesetzlichen Rechtsvorschriften vertraut zu machen. So ist in Regel ein Fällen von Nadel- und Laubbäumen, mit einem Stammdurchmesser von 10 cm oder mehr, gemessen in 1 Meter Höhe, nicht ohne Genehmigung zulässig. Festgehalten sind diese Bestimmungen in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden. Die erforderliche Genehmigung kann beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Umweltamt (je nach Zuständigkeitsbereich) beantragt werden. Oft wird diese Genehmigung nur unter der Auflage von Neuanpflanzungen erteilt. Ausgenommen von dieser Genehmigungspflicht sind Obstbäume, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen.
Liegt die erforderliche Genehmigung zur Baumfällung vor
und beabsichtigt der Grundstückseigentümer diese Arbeiten in Eigenleistung
auszuführen, so sollte er sich mit den wichtigsten Fragen zur Sicherheit
vertraut machen. Hierzu gehören die Mindestanforderungen an eine geeignete
Schutzausrüstung, ebenso wie der sichere Umgang mit Kettensägen und
die Abschätzung von Risiken im Fallbereich des Baumes.
Wer häufiger mit einer Motorkettensäge Arbeiten ausführt, sollte
sich neben einer Helm-, Gehör- und Gesichtschutzkombination, auch eine
durchschnittsichere Arbeitshose und durchschnittsicheres Schuhwerk zulegen.
Doch auch dem Eigenheimbesitzer oder Grundstückseigentümer, der nur
gelegentlich mal mit einer Kettesäge arbeitet bleibt anzuraten, festes
Schuhwerk und feste Kleidung, sowie wenigstens eine Schutzbrille zu tragen.
Nur allzu leicht könnten ansonsten Sägespäne und feinste Splitter
das Augenlicht schlimmstenfalls dauerhaft trüben.
Wer sich nun so ausgerüstet an die Arbeit macht, sollte als erstes die Höhe des Baumes abschätzen, davon das doppelte Maß als Sicherheitsbereich bzw. Fallbereich abstecken. In diesem Sicherheitsbereich dürfen sich bei Beginn und für die Dauer der Fällarbeiten, keine weiteren Personen aufhalten. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass der Baum, auch bei unvorhersehbarer Richtungsänderung während des Fallens, keinerlei Schäden an Freileitungen oder Gebäuden anrichten kann. Andernfalls handelt es sich um eine Problemfällung, die man einer Fachfirma überlassen sollte.
Ist der Fallbereich abgesteckt und wird notfalls durch eine
helfende Person als Warnposten abgesichert, ist bei Bäumen über 20
cm Durchmesser als erstes in Fallrichtung des Baumes ein Fallkerb zu sägen.
Die Tiefe dieses Fallkerbs sollte etwa 20 bis 30 Prozent des Stammdurchmessers
betragen. Die Sohle des Fallkerbs muss waagerecht verlaufen und der Öffnungswinkel
des Fallkerbs sollte deutlich über 30° betragen.
Im Anschluss wird von der entgegengesetzten Seite des Baumes der eigentliche
Fällschnitt geführt. Dieser Fällschnitt muss unbedingt einige
Zentimeter höher als die Sohle des Fallkerbs angesetzt werden. Auch darf
der Fällschnitt nicht bis zum Fallkerb durchgesägt werden. Mindestens
Einzehntel des Stammdurchmessers muss zwischen Fallkerb und Fallschnitt noch
als Bruchstufe stehen bleiben. Kippt der Baum jetzt noch nicht von allein, so
darf dennoch der Fällschnitt nicht weiter geführt werden. Fallkerb
und Bruchstufe wirken wie ein Scharnier und bestimmen weitgehend die Fallrichtung
des Baumes mit. Ein Durchtrennen der Bruchstufe könnte den Baum unkontrolliert
fallen lassen. Wesentlich besser ist es, Fällkeile in den Fällschnitt
einzusetzen und mit diesen den Baum zum Fallen zu bringen.
Abschließend bleibt anzuraten, wer noch nie einen Baum
gefällt hat, sollte diese Arbeiten lieber einer Fachfirma überlassen,
gegebenenfalls erst an kleineren Obstbäumen üben, um auf dieser Weise
Erfahrungen zu sammeln.
•Wenn Ihnen Ihre Bäume
und Sträucher über den Kopf gewachsen sind und Sie einen Fachmann für Baumfällungen
und Gehölzschnitt brauchen, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
• Durch unsere modernen Maschinen und unsere
langjährige Erfahrung, sind wir in der Lage auch schwierige Fällungen von der
Krone bis zu den Wurzeln durchzuführen.
• Dabei entfernen wir die Wurzelstöcke mit einer
Wurzelstockfräse, mit der wir in jedem Garten arbeiten können
• Das Schnittgut und Stammholz fahren wir für
Sie gerne ab und entsorgen es fachgerecht.